L-Thyrox Hexal 25 und L-Thyroxin-Henning Tropfen nicht lieferbar, chargenweiser-Rückruf von L-Thyrox-Hexal und L-Thyroxin-1A-Pharma-Präparaten und die nicht fristgerechte Preissenkung von unter Festbetrag fallenden Humaninsulinen dürften in dieser Woche in manch einer Apotheke für Ärger gesorgt haben. Seinem Ärger mit der Inkontinenzversorgung machte der Selbsthilfeverband Inkontinenz Luft und startete eine Online-Petition. Und mit einiger Verzögerung distanziert sich endlich die ABDA von den „Medikament-des Jahres“-Siegeln des BVDA. Mehr dazu in unserer Wochenschau.
Seit Jahren kämpfen Apotheken mit nicht lieferbaren L-Thyroxin-Präparaten. Einer der häufigsten genannten Gründe: die Nachfrage übersteigt die Produktionskapazität. Hinzu kommen aber auch handfeste pharmazeutische Probleme, die Chargenrückrufe erforderlich machen und wiederum zu Lieferengpässen führen. Im Januar waren es Wirkstoffausflockungen in L-Thyroxin-Henning-Tropfen. Aktuell sind es Abweichungen von der Spezifikation hinsichtlich Wirkstoffgehalt und Abbauprodukten in L-Thyroxin-Präparaten von Hexal und 1A-Pharma.
L-Thyroxin-(Levothyroxin-)Tropfen werden zwar selten verordnet, doch wenn eine Rezept vorgelegt wird, sind häufig schwerkranke Säuglinge und Kleinkinder betroffen. Da die Tropfen in Deutschland seit Monaten nicht lieferbar sind, bietet sich ein Import oder aber die rezepturmäßige Herstellung nach DAC/NRF an. In diesem Zusammenhang weist die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker auf eine inzwischen korrigierte falsche Konzentrationsangabe in der DAC/NRF-Rezeptur hin.
Probleme bereiten nicht nur L-Thyroxin-Verordnungen. Auch die seit erstem April geltenden Humaninsulin-Festbeträge sorgen für Verwirrung. Hintergrund: die Firma Sanofi Aventis hat die Preissenkung für betroffene Humaninsuline zu spät an die Lauertaxe gemeldet, sie kann erst zum 15. April berücksichtigt werden. Damit die Patienten nicht auf den Zuzahlungskosten sitzen bleiben, müssen erhebliche Klimmzüge unternommen werden.
Durch direkte Ausschreibungen konnten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Inkontinenzversorgung spürbar senken, oft zu Lasten der Qualität. Jetzt schlägt der Selbsthilfeverband Inkontinenz Alarm und fordert, dass Betroffene Inkontinenzhilfen in Qualität und Menge erhalten, die sie für ihre Versorgung benötigen, ohne dass Zuzahlungen aus privater Tasche notwendig sind. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, hat der Selbsthilfeverband eine Online-Petition gestartet.
2007 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung für Kava-Kava-haltige Arzneimittel widerrufen. Dieser Widerruf war rechtswidrig, so das Ende Februar verkündete Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Das Gericht stufte eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht als ausreichende Maßnahme ein. Das BfArM hat inzwischen das Urteil akzeptiert und prüft nun auf Basis der Gerichtsempfehlungen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Patienten.
Zum 1. April 2015 endete die Übergangsfrist für die rezeptfreie Abgabe Chinin-haltiger Präparate. Prominentestes Präparat, das von dieser Regelung betroffen ist, ist Limptar®. Weitere seit dem ersten April verschreibungspflichtige Arzneimittel sind Chininum sulfuricum D3 Dilution, Chininum sulfuricum D2 Tabletten, Chininum sulfuricum D3 Tabletten, Chininsulfat forte Aalborg Kapseln.
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat dem Androgenrezeptorblocker Enzalutamid (Xtandi®) bescheinigt, dass er das Gesamtüberleben von Patienten mit metastasiertem Prostatakarzinom verlängern kann. Der Zusatznutzen ist laut IQWiG für über 75-Jährige erheblich, für jüngere Patienten immerhin noch beträchtlich.
Nintedanib ist ein Angiokinaseinhibitor der seine Wirkung über die Blockade von drei Wachstumsfaktoren entfaltet und unter dem Namen Vargatef® zur Behandlung des fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms zugelassen ist. Das IQWiG bescheinigt ihm einen geringfügigen Zusatznutzen bei Patienten, bei denen noch keine Hirnmetastasen vorliegen.
Vor Kurzem untersagte das Oberlandesgericht Frankfurt dem Hersteller Procter & Gamble, für Wick MediNait mit dem BVDA-Siegel „Medikament des Jahres“ zu werben. Das NDR-Magazin Markt hat das Thema aufgegriffen und prangert die Komplizenschaft zwischen dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) und den ausgezeichneten Herstellern an. In dem nur schwer zugänglichen Handbuch zum Medikament des Jahres seien Anzeigen zu den ausgezeichneten 93 Produkten geschaltet. Preis pro Anzeige: 9260 Euro. Ein riesen Geschäft, so das NDR-Magazin Markt. Die ABDA betont, dass es sich bei dem BVDA um keine offizielle Interessenvertretung der Apotheker handelt. Sie distanziert sich in dem Beitrag von der Siegelvergabe und betont, dass sie solche Maßnahmen selbst nie durchführen würde.
Dr. Doris Uhl (du) , Apothekerin Chefredaktion DAZ redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de